Moin und herzlich willkommen!

 


Kassenärztliche Leistungen

 

Grundsätzlich werden die Kosten für eine logopädische Therapie von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Hierzu lassen Sie sich bitte eine Verordnung von Ihrem Arzt ausstellen. 
Die gesetzliche Zuzahlungsregelung sieht für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr eine 10%ige Zuzahlung vor, zuzüglich einer Verordnungsgebühr von 10,- €. Kinder sind zuzahlungsbefreit.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung. Informationen hierzu erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen.

 


Private Leistungen


Zu Beginn der Behandlung schließen Sie mit mir einen Behandlungsvertrag. Darin wird festgelegt, welche therapeutischen Leistungen zu welchem Preis erbracht werden.
Da die Kostenübernahme einer logopädischen Therapie nicht zwangsläufig zum Leistungskatalog einer privaten Krankenversicherung gehört, achten Sie bitte darauf, in welchem Umfang Ihr Versicherer eine Kostenerstattung übernimmt.
Unabhängig von der Erstattung durch Ihre PKV, stimmen Sie mit dem Abschluss des Vertrags dem vereinbarten Preis zu.
Für völlige Kostentransparenz, biete ich Ihnen als Privatpatient vorab einen Kostenvoranschlag an, den Sie bei Ihrer PKV zur Prüfung der Kostenübernahme einreichen können.

Mein Honorar berechnet sich aus dem 1,8-fachen VdeK-Satz.
Diese bundesweit praktizierte Verfahrensweise kann dennoch dazu führen, dass Ihre PKV nicht alle Vergütungssätze in voller Höhe übernehmen will und in diesem Fall ebenso eine private Zuzahlung von Ihnen zu leisten ist.

Beihilfe

 


Beamte sind in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig, d.h. sie gehören keiner gesetzlichen Sozialversicherung an. Im Rahmen der Behandlung mit Heilmittel gelten sie als Privatversicherte. Beamte sowie deren Partner und Kinder erhalten vom Dienstherren eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen - die sog. Beihilfe.

Die Beihilfe wird auf Antrag prozentual oder pauschal nach Vorlage der Rechnungen für gesundheitsbezogene Ausgaben gewährt. Erstattet werden 50% bis 80% der Aufwendungen, je nach Familiensituation und Bundes- bzw. Landesrecht. Der übersteigende Betrag ist als Eigenleistung selbst zu tragen oder gesondert privat zu versichern.

 



 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos