Moin und herzlich willkommen!

 

Der Weg zur Therapie


Manchmal …

… hat man intuitiv das Gefühl, dass in der Sprachentwicklung, beim Sprechen, beim Hören, oder auch im neurologisch Bereich etwas nicht so ist, wie es sein sollte. Man nimmt wahr, dass etwas anders ist. 

Man möchte gerne handeln, die Dinge auf den Weg bringen, ist sich aber nicht sicher, wen man jetzt anrufen bzw. konsultieren sollte.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Ärzte, welche eine Logopädische Therapie verordnen dürfen:


1. Haus- und Fachärzte und -ärztinnen:


Hausärzte und Hausärztinnen
Kinderärzte und Kinderärztinnen
Hals-Nasen-Ohren-Ärzte und -Ärztinnen
Pädaudiologen und Pädaudiologinnen
Zahnärzte und Zahnärztinnen (Muster Z13)
Kieferorthopäden und Kieferorthopädinnen (Muster Z13)
Neurologen und Neurologinnen
Psychiater*innen
Bei Kindern und Jugendlichen wird die Verordnung häufig durch den Kinderarzt/ die Kinderärztin oder den behandelnden Hals-Nasen-Ohren-Arzt/ die behandelnde HNO-Ärztin ausgestellt. Erwachsene erhalten die Verordnung häufig durch den Hausarzt/ die Hausärztin, den Hals-Nasen-Ohren-Arzt/ die Hals-Nasen-Ohren-Ärztin oder den Neurologen/ die Neurologin.

Nach dem Ausstellen sind diese Verordnungen 28 Tage gültig. In dieser Zeit vereinbaren wir einen Termin zum Erstgespräch. Wahlweise in der Praxis, oder aber in Form eines Hausbesuches, sofern dies vom verordnenden Arzt entschieden wurde.


2. Krankenhäuser:


Sollte unmittelbar nach der Entlassung aus dem Krankenhaus eine logopädische Therapie notwendig sein, ist es ebenfalls möglich, dass das Krankenhaus eine Heilmittelverordnung ausstellt, die für den Zeitraum bis 12 Kalendertage nach der Entlassung gültig ist und innerhalb von 7 Tagen nach der Entlassung (Ausstellungsdatum der Verordnung oder gesondert aufgeführtes Entlassdatum) begonnen werden muss.


 


 
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